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Anerkennung der Studienleistungen
Viele Studenten möchten vermeiden, dass ein Auslandssemester das Studium an der Heimatuniversität verlängert. Gibt es eine Partnerschaft zwischen der einheimischen und der ausländischen Universität, ist meist dafür gesorgt, dass sich die Studieninhalte sinnvoll ergänzen, ohne das Studium zu verlängern. Für sogenannte Free Mover, also Studenten, deren Gastuniversität keine Vereinbarungen mit der einheimischen vorgesehen hat, ist dies nicht selbstverständlich.
Die Formulare auf Anrechenbarkeit der Studienleistungen dienen dem Nachweis, dass der Auslandsaufenthalt in das Studium in Deutschland integriert werden kann. Im Folgenden sollen die Schritte dargestellt werden, die für eine Anrechnung nötig sind.
Zunächst muss bekannt sein, welche einheimischen Kurse in dem Semester besucht werden würden, in dem der Student ins Ausland gehen möchte. Nun gilt es, an der Gastuniversität jene Veranstaltungen rauszusuchen, die möglichst äquivalent zu den einheimischen sind. Es ist hilfreich eine Gegenüberstellung anzufertigen, die in etwas so aussehen könnte:
Veranstaltung der University of Alberta |
Äquivalente Veranstaltung der Universität Bonn |
Introduction to Political Science |
Einführung in die Politikwissenschaften |
International Relations: Theory and Practise |
Außenpolitik |
Introduction to Creative Writing |
Medienpraxis |
History of Canadian Popular Culture |
Kein Äquivalent vorhanden |
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Oft kann ein Antrag auf Anrechenbarkeit der ausländischen Kurse an der Heimatuniversität schon vor dem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Beim International Office oder dem Prüfungsamt der Universität kann nachgefragt werden, ob es Formulare gibt, mit denen ein Antrag auf Anrechenbarkeit gestellt werden kann. Dieses muss dann nur noch für jeden Kurs ausgefüllt werden, und zusammen mit einer Kursbeschreibung der Gastuniversität bei der einheimischen Universität eingereicht werden.
Viele Universitäten verfügen über keine zentrale Anlaufstelle, die darüber entscheidet, welche Veranstaltungen als äquivalent angesehen werden. In diesem Fall muss zunächst bestimmt werden, welcher Fachrichtung der jeweilige Kurs an der deutschen Universität angehört. In der Regel verfügen die Institute über Ansprechpersonen für internationale Angelegenheiten. Mit dieser kann dann abgesprochen werden, welche Schritte für eine Anrechnung vorgenommen werden müssen.
Im oben aufgeführten Beispiel gibt es an der einheimischen Universität kein Äquivalent für den Kurs „History of Canadian Popular Culture“. Dies ist kein Problem, solange die anderen gewählten Kurse die einheimischen Veranstaltungen soweit ersetzen und das Studium nicht verlängert werden muss.
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