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Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen orientieren sich an Land, Universität und Studienprogramm und fallen unterschiedlich aus. Besteht bereits eine Partnerschaft zwischen der Heimat- und der Gastuniversität ist es zudem gut möglich, dass der Studierende von den üblichen Zulassungsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren befreit wird. Selbstverständlich werden die Hochschulzugangsberechtigung und ein Äquivalent zu dem Programm oder Kursen, die man an der Gastuniversität belegen möchte gefordert. Auskunft über die genauen Voraussetzungen erhält man beim International Office der jeweiligen Universität. Zusätzlich sollte man sich an seiner deutschen Universität einen Ansprechpartner im eigenen Fachbereich suchen, der den Auslandsaufenthalt unterstützt, Bewerbungsunterlagen durchliest und ein Empfehlungsschreiben ausstellen kann.



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